Die FDP Potsdam fordert die Stadt auf, Zumutbarkeitsgrenzen für Mietpreise auch mit Blick auf frühkindliche Bildung zu definieren.
Die Zumutbarkeitsgrenze für Mietpreise (Leistungen für Unterkunft und Heizung nach §22 SGB II) von Beziehern von SGB II - Leistungen (insbes. ALG II ) wurde von der Stadt Potsdam im April sehr üppig von 4.60 auf 5.50 Euro / m2 erhöht. Dahinter steht die Annahme, dass es nicht zumutbar ist, für unter 5,50 Euro pro m2 in Potsdam angemessen zu wohnen.