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Contra Enteignung

In unserem Rechtsstaat genießt Eigentum aus gutem Grund hohen Schutz, ebenso haben die Rechte des Einzelnen einen besonderen Stellenwert. Enteignungen sind nur in Ausnahmefällen für besondere Ziele denkbar. Das Instrument steht zwar prinzipiell zur Verfügung, muss aber sehr, sehr vorsichtig eingesetzt werden und nur, wenn ein besonderes, übergeordnetes Interesse vorliegt. 

Am Ufer des Potsdamer Griebnitzsees hat das Oberverwaltungsgericht im Frühjahr letzten Jahres gleich zweimal den Anwohnern Recht gegeben und ihren Anspruch auf ihre Grundstücke und ihren Boden rechtlich untersetzt. Eine solche Entscheidung noch einmal in Frage zu stellen, ist nicht angemessen. Dass es die Möglichkeit der Enteignung in deutschen Gesetzen gibt, um die Interessen der Allgemeinheit zu wahren. mag für große Verkehrsinfrastrukturprojekte wie Flughäfen oder Autobahnen als letztes Mittel akzeptabel sein. 

Aber auch in einem solchen Falle ist die gütliche Einigung mit allen Beteiligten der vorrangige Lösungsweg. Enteignung muss im Rechtsstaat das letzte Mittel bleiben. Ein solches übergeordnetes Interesse wie für Flughäfen oder andere Infrastrukturprojekte ist in Potsdam für mich nicht erkennbar. Hier geht es um mehrere Kilometer Uferwege, die nicht den selben Stellenwert für die Region haben. Eine Enteignung für solche Zwecke ist nicht angemessen. 

Auch gibt es wichtigere Ziele in der Landeshauptstadt, die zudem leichter und schneller erreichbar wären. Wir haben dringenderes zu tun, als um jeden Preis diesen Uferweg frei zu halten. Der Konflikt ist zudem längst zu einem Machtkampf zwischen Stadt und Anrainern geworden. Die dafür aufgewendeten Energien und Mittel könnte in andere Projekte besser investiert werden. Häufig wird gesagt, die Wege müssten offen bleiben, weil dies früher Grenzsteifen waren und die Bevölkerung nicht erneut vor Barrikaden stehen soll. Dazu kann ich nur sage: Es war ein großer Fehler, dass die Flächen nach der Wende an den Bund fielen statt an die Kommunen. Doch die Konsequenz daraus kann keine Enteignung sein.

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Ausgenommen wie Weihnachtsgänse 2005 – die Stadt Potsdam tritt an den Grundstückseigentümer der Geiselbergstraße mit der Botschaft heran, sie will einen Straßenausbau vornehmen. Als kleine Planungsüberraschung wird dem Eigentümer die Errichtung einer 15m langen Sickergrube auf seinem Grundstück, am Keller des Wohnhauses in Aussicht gestellt. Schließlich müsse das vom Reiherberg herabfließende Regenwasser ja irgendwie untergebracht werden. Ein Hochbordstein wird unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet damit die vor dem Haus auf dem Grundstück des Eigentümers vorhandenen Parkplätze der Sickergrube platz machen. Um diese vertrauensbildende Maßnahme abzuwenden bietet die Stadt Potsdam an, das Grundstück, in das der Hochbord eingebaut werden soll, von ihr für 47,5€/m² zu kaufen. Trotz einer vertraglichen Regelung mit der Stadt Potsdam über die Errichtung von Privatparkplätzen auf Kosten des Grundstückseigentümers verbreiten nun diese Herren, es handele sich um öffentlich gewidmete Parkplätze. Kommt ihnen diese Vorgehensweise bekannt vor? Worin könnte denn eigentlich bei den reichlich initiierten Grundstücksstreitigkeiten das Interesse von Jacops und Co liegen? Vermutlich weder am Wohl der Bürger der Stadt, dafür spricht jedenfalls die geplante Möglichkeit der mit Wasser vollgelaufenen Keller sowie die fehlenden Parkplätze für die Mieter und auch nicht am Wohl der Grundstücksbesitzer, denn die Erschließungsbeiträge überstiegen die Grundstückswerte zum Teil erheblich, mussten die Grundstückseigentümer doch 75% der völlig überzogenen Baukosten tragen. Kein Wunder das sich Grundstückseigentümer so verbissen gegen die von der Stadt behauptete Wertsteigerung ihrer Restgrundstücke zur Wehr setzen.

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