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Vorrang für den Schutz persönlicher Daten

„Dies ist ein guter Tag für Freiheit und Datenschutz“, mit diesen Worten begrüßt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg, Linda Teuteberg, das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, mit dem die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten gekippt wurde. „Das ist eine wegweisende Entscheidung für den Umgang mit der Massenspeicherung von Verbindungsdaten und für das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit“, so Teuteberg weiter.

Nach Ansicht der FDP-Abgeordneten gibt das Datenmaterial eine Fülle von Anhaltspunkten, um unser Leben digital zu rekonstruieren. „Was ursprünglich als eine Schutzregelung vor kriminellen oder terroristischen Angriffen gedacht war, hätte sich zum Einfallstor für die Verletzung der Würde und der Freiheit des Einzelnen entpuppen können“, führte Teuteberg aus. „Ich bin froh, dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil die persönliche Handlungsfreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erneut anerkannt und unterstrichen hat“, so die Liberale. Das Urteil sei auch eine schallende Ohrfeige für die große Koalition, die damals das Gesetz zur Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie verabschiedet hatte.

 „Ich bin mir sicher, dass die Bundesjustizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, sich jetzt für wesentlich strengere Maßstäbe für die Sicherheit von Daten einsetzen wird“, führte Teuteberg aus. Darüber hinaus liefere das Urteil weitere Argumente dafür, die der Vorratsdatenspeicherung zugrunde liegende EU-Richtlinie auf den Prüfstand zu stellen, wie dies schon die neue EU-Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt hat, so die FDP-Abgeordnete abschließend.

Pressemitteilung der FDP-Fraktion im Landtag Brandenburg vom 02. März 2010

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