SPD und Union sollen FDP-Antrag im Bundestag zum einheitlichen Rentenrecht unterstützen
Potsdam. Zur heutigen Rentenwert-Debatte im Brandenburger Landtag erklärt der Bundestagsabgeordnete und FDP-Landesvorsitzende Heinz Lanfermann:
Wenn Brandenburgs SPD und Union es mit der Angleichung des Rentenrechts in West und Ost wirklich ernst meinen, dann müssen ihre Bundestagsabgeordneten dem Antrag „Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West“ (Drs. 16/9482) zustimmen, den die FDP-Bundestagsfraktion bereits im Juni dieses Jahres im Deutschen Bundestag eingebracht hat.
In den ersten Jahren nach der Einheit waren die unterschiedlichen Rentenberechnungssysteme in Ost und West notwendig und sinnvoll, um so die Renten in den neuen Ländern von ihrem zunächst vergleichsweise niedrigen Niveau schnell anheben zu können. Nun ist die Verwirklichung der Einheit auch im Rentenrecht ist überfällig. 18 Jahre nach der Wiedervereinigung ist es höchste Zeit, die Einheit auch im Rentenrecht zu verwirklichen.
Bereits seit 2004 holt der Rentenwert Ost gegenüber dem Rentenwert West nicht mehr auf. Er wäre sogar 2007 und 2008 wieder zurückgefallen, wenn nicht die Schutzklausel der Rentenformel dies verhindert hätte. Durch diese Entwicklung würden die getrennten Rentenrechtssysteme voraussichtlich bis zum Ende des Jahrhunderts weiter fortbestehen. Das war 1990 aber nicht gewollt und kann auch nicht akzeptiert werden.
Die mit Unterschieden im Lohnniveau begründete Differenzierung bei der Rentenberechnung wird 20 Jahre nach der Einheit zunehmend willkürlich. Denn sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern gibt es Hoch- und Niedriglohngebiete. Auch zwischen Nord- und Süddeutschland gibt es Lohnunterschiede - dennoch wird ein einheitliches Rentenrecht angewandt. Heute führen die unterschiedlichen Rentensysteme vor allem dazu, dass sich Versicherte in Ost und West gleichermaßen benachteiligt fühlen: Die Versicherten im Osten wegen des um 12 Prozent niedrigeren Rentenwertes Ost, die Versicherten im Westen wegen der Hochwertung der im Osten gezahlten Beiträge.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat nach zahlreichen Gesprächen mit Betroffenen und Sachverständigen mit ihrem Antrag „Für ein einheitliches Rentenrecht in Ost und West“ ein schlüssiges Konzept zur Vereinheitlichung des deutschen Rentenrechts vorgelegt: Zum 1. Juli 2010 soll in ganz Deutschland ein einheitliches Rentenrecht eingeführt werden, mit einheitlichem Rentenwert, einheitlichen Entgeltpunkten und einheitlicher Beitragsbemessungsgrenze. Ab diesem Stichtag sollen sich alle Renten entsprechend der Entwicklung des einheitlichen Rentenwertes anpassen. Jeder Euro Rentenbeitrag erbringt ab dem Stichtag im ganzen Bundesgebiet den gleichen Rentenanspruch.
Bei der Einführung eines einheitlichen Rentenrechts bleiben alle bisherigen Renten und Rentenanwartschaften in West und Ost in ihrem Wert voll erhalten. Der ausstehende künftige Prozess einer Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West und die Hoffnung auf damit verbundene Rentensteigerungen, wird in die Gegenwart vorgezogen und mit einer Einmalzahlung abgefunden. Alle Versicherten mit Entgeltpunkten Ost erhalten eine solche Einmalzahlung, die, versicherungsmathematisch korrekt abgezinst, die Erwartung auf eine Angleichung des Rentenwerts Ost an den Rentenwert West widerspiegelt. Die individuelle Höhe der Einmalzahlung orientiert sich an der Zahl der erworbenen Entgeltpunkte Ost und der durchschnittlichen Lebenserwartung des eigenen Jahrgangs. Bezüglich der Einmalzahlung wird ein Wahlrecht eingeräumt, das jeweils bis zum 60. Lebensjahr auszuüben ist. Das Wahlrecht stellt sicher, dass Bestandsrentner und Versicherte mit Entgeltpunkten Ost nicht gegen ihren Willen abgefunden werden. Es ist jedoch zu erwarten, dass in der Abwägung sich die allermeisten Bestandsrentner und Versicherten für das einheitliche System entscheiden werden.
Mit diesem Weg kann die Einheit auch im Rentenrecht endlich erreicht und der soziale Frieden in unserem Lande sichergestellt werden. Unerfüllbare Versprechungen kommen dagegen von der Linkspartei. Sie verspricht wieder einmal das Schlaraffenland, indem sie sowohl den Rentenwert Ost anheben als auch die Hochwertung der im Osten gezahlten Beiträge beibehalten will. Mit einer solchen Rosinenpickerei schafft man neue Ungerechtigkeiten aus politischem Kalkül und die Einheit im Rentenrecht würde gerade nicht erreicht.
Der Antrag der FDP-Fraktion ist im Internet nachlesbar unter: www.fdp-fraktion.de











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