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Gegen das Schaffen von Fakten durch Abriss vorgehen

In der Großen Weinmeisterstraße 42 ist das einzig originale und äußerlich nicht überformte Gebäude zerstört worden, das als anschauliches Zeugnis für die ehemalige Weinanbaukultur am Pfingstberg noch vorhanden war. Allen Anschein nach hat der Eigentümer ein Bau- und Kulturdenkmal abgerissen, in dem er eine unklare Mitteilung der städtischen Verwaltung ausgenutzt hat.

Die FDP fordert den Oberbürgermeister auf, umgehend und detailliert darüber aufzuklären, wie es trotz Batisbericht zu dem offenbar unklaren Verhalten innerhalb der Verwaltung kommen konnte, das den Abriss des Kellermeisterhauses zu Folge hatte. Solange ist eine Veränderungssperre für die Baustelle zu verhängen. Sollte sich herausstellen, dass keine Abrissgenehmigung vorlag, muss die Verwaltung sofort klarstellen, dass sie eine exakte Wiederherstellung des Gebäudes fordert und sich nicht mit einem Neubau mit historisierenden Tupfern abfindet.

Das Schaffen von Tatsachen durch Abriss darf keinen wie auch immer gearteten Vorteil für den Bauherrn schaffen. Nach den bisher bekannten Informationen wurde ein Grundstück mit einem historischen Gebäude ohne Erweiterungsmöglichkeiten und ohne Abrissgenehmigung ersteigert. Wenn der Bauherr sich beklagt, die Stadt habe ihm die Zuschüsse verweigert und damit den Abriss rechtfertigt, dann offenbart das ein bedenkliches Subventionsdenken, dass jedenfalls keinen Kahlschlag rechtfertigt..

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