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FDP lehnt Satzung über besonderes Vorkaufsrecht für Uferflächen am Griebnitzsee strikt ab

Die FDP fordert den Oberbürgermeister auf, die erforderlichen Mittel exakt zu benennen, die er braucht, um ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt am Griebnitzsee geltend zu machen. Die FDP erwartet, dass der Oberbürgermeister eine Gesamtkostenschätzung einschliesslich Risikoanalyse veranlasst, bevor er die neue Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der STVV zur Beschlussfassung vorlegt.

Insbesondere muß er darlegen, aus welchen Bereichen er die Mittel abzweigen und bei welchen Vorhaben dafür zusätzlich gespart werden muß. Nur dann ist es den gewählten Stadtverordneten möglich, eine Güterabwägung vorzunehmen. Das Vorgehen der Verwaltung, die StVV über die Herkunft der Mittel im Unklaren zu lassen, ist nicht nur unseriös, sondern wird dazu führen, dass die Satzung erneut gerichtlich für nichtig erklärt wird. Denn wenn die Stadt den Satzungszweck mangels Mitteln jetzt nicht vollziehen kann, dann dient diese Satzung nicht ihrem eigentlichen Zweck, sondern allenfalls zur Abschreckung widerspenstiger Bürger.

Damit wäre die nächste gerichtliche Niederlage der Verwaltung vorprogrammiert. Die unsichere Haltung der Stadt geht auch aus der Satzungsbegründung überdeutlich hervor. Die FDP erwartet vom Oberbürgermeister, dass er alle notwendigen Klärungen herbeiführt, bevor er erneut das Geld der Potsdamer Steuerzahler für ein Vabanquespiel mit unsicherem Ausgang riskiert.

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