Chancen der EU-Dienstleistungsrichtlinie für Potsdam nutzen
Anlässlich der Vorlage des 1. Umsetzungsberichts im Hauptausschuss erwartet die FDP Potsdam, dass der Oberbürgermeister die Chancen, die die EU-Dienstleistungsrichtlinie bietet, jetzt entschlossen nutzt.
Dazu gehört u. a.:
1. Insbesondere bei der Zulassung von Gewerben kann und muss die Gewerbeaufsicht jetzt direkt mit den zuständigen Behörden in anderen EU-Ländern zusammenarbeiten, wodurch die zeitraubende Vorlage von übersetzten und beglaubigten Dokumenten entfallen kann. Dadurch können Niederlassungen in Potsdam schneller genehmigt werden, was mehr Arbeitsplätze für Potsdam bedeutet.
2. Die Verwaltung muss sich jetzt um entsprechende Sprach- und Computerkenntnisse der Mitarbeiter kümmern. Vor allem muss sie die Chancen, die das für die Umsetzung vorgesehene „Internal Market Information System“ bietet, nutzen.
3. Der Oberbürgermeister muss unverzüglich eine Prüfung aller kommunalen Satzungen im Hinblick auf Verfahrensvereinfachungen und Notwendigkeit einleiten, wie von der Dienstleistungsrichtlinie (Art. 5 abs. 1 DLRL) verlangt. Das Ergebnis dieser Prüfung sollte bis zum 30. Juni 2010 vorliegen.
Gerade die Verwaltung der Stadt Potsdam, die sich in manchen Fällen in der Vergangenheit durch besonders wenig Bürgerfreundlichkeit ausgezeichnet hat, sollte jetzt mit gutem Beispiel vorangehen.











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