13.07.2011: Sonderausschuss Stadtwerke Potsdam
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung bildet gemäß § 43 Absatz 1 BbgKVerf aus ihrer Mitte einen zeitweiligen Ausschuss zur Aufklärung der EWP/Stadtwerke Vorfälle.
Der Ausschuss trägt den Namen „Sonderausschuss Stadtwerke Potsdam“.
Der zeitweilige Ausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern. Bei Bedarf steht es der Stadtverordnetenversammlung frei, sachkundige Einwohner auf Vorschlag der Fraktionen bzw. des zeitweiligen Ausschusses zu berufen. Ungeachtet dessen kann der zeitweilige Ausschuss Gäste hinzu laden und ihnen Rederecht gewähren. Auf Verlangen des Ausschusses sollen der Oberbürgermeister sowie die Organmitglieder der städtischen Beteiligungen dem Ausschuss beiwohnen und den Ausschussmitgliedern Auskünfte erteilen, sofern gesetzliche Bestimmungen dem nicht entgegen stehen.
Der zeitweilige Ausschuss tagt grundsätzlich öffentlich. Sofern für einzelne Beratungsgegenstände eine nichtöffentliche Behandlung gesetzlich vorgeschrieben ist, tagt der zeitweilige Ausschuss vorübergehend nichtöffentlich.
Zusammensetzung, Befugnisse und die innere Organisation richten sich nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam sowie der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einschließlich der Ausschusszuständigkeitsordnung. Die entsprechenden Regelungen für die bisherigen ständigen Ausschüsse werden dabei analog auch für den zeitweiligen Ausschuss angewendet.
Der Ausschuss tritt unmittelbar nach Beschlussfassung zusammen und soll mit Beendigung der Aufgabenstellung durch die Stadtverordnetenversammlung wieder aufgelöst werden. Eine Beschlussempfehlung zur Auflösung des Ausschusses bereitet der Ausschuss bei Abschluss seiner Arbeit selbstständig vor.
Begründung:
Die Aufklärung der Vorfälle bei der EWP Potsdam GmbH und in Bezug auf seinen bisherigen Geschäftsführer müssen transparent und unabhängig vorangetrieben werden.
Bei der Beleuchtung der Verdachtsfälle geht es dabei in erster Linie um eine politische Bewertung der Vorfälle und Akteure. Untersucht werden soll auch, ob ggf. weitere Ereignisse vorgekommen sind, die Anlass zur Kritik geben. Nach Möglichkeit soll auch mit Hilfe externer Gutachter untersucht werden, welche zivilrechtlichen Ansprüche gegen die Beteiligten durchgesetzt werden können. Die strafrechtliche Bewertung bleibt der Staatsanwaltschaft bzw. den ordentlichen Gerichten vorbehalten.
Etwaige Untersuchungsergebnisse und Handlungsempfehlungen sind der Stadtverordnetenversammlung sowie der Transparenzkommission unverzüglich zuzuleiten. Mit der Vorsitzenden der Transparenzkommission, der Anti-Korruptionsbeauftragten sowie dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes sollte regelmäßig ein Austausch über die jeweiligen Ergebnisse erfolgen und sofern erforderlich gemeinsame Beratungen stattfinden. Hierzu ist es hilfreich, wenn die entsprechenden Funktions- bzw. Amtsträger auch an den Sitzungen des zeitweiligen Ausschusses teilnehmen.
Für den Zeitraum der Aufklärung bietet sich die Bildung eines Ausschusses an, der an die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg, der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Potsdam sowie der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung angebunden ist und somit mehr Rechte als eine Kommission, Arbeitsgruppe o.ä. ausüben kann. Zudem resultiert aus der Einsetzung durch die Stadtverordnetenversammlung entsprechend der gesetzlichen Regelungen die politische und demokratische Legitimation des Sonderausschusses.
Der Ausschuss ist lediglich für die Dauer der Aufklärung als unabhängiges Unterstützungselement geplant und soll sich nach abgeschlossener Arbeit selbst auflösen.
